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...mit einem FSJ

Ansprechpartner

Frau Nadine Haubner
Personalverwaltung

Tel.: 0961 3900252

Freiwilliges Soziales Jahr

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet das Bayerische Rote Kreuz auch die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen ein Freiwilliges Soziales Jahr zu leisten.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr. Als Freiwillige beim BRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben offen, um gemeinsam Menschen zu helfen. Jungen Freiwilligen bietet er wie der BFD die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiterzuentwickeln.

  • Wer kann teilnehmen?

    Das FSJ wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen bis 27, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.

    HINWEIS: ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können Sie auch in Teilzeit einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Nähere Infos finden Sie auf dieser Seite.

  • Welche Angebote macht mir das BRK?

    Die für das BRK typischen Einsatzfelder im BFD sind:

    • Rettungsdienst
    • Patientenfahrdienst
    • Mobiler Sozialer Dienst
    • Kindergärten/ -hort
    • Mittagsbetreuung
    • Krankenhäuser
    • Altenpflegeheime
    • Tagespflegeeinrichtungen
    • Unterstützung in der Haustechnik

    Begleitend zur praktischen Tätigkeit bieten wir eine pädagogische Begleitung unter Anderem in Form von 25 Seminartagen für die jungen Freiwilligen an.

  • Was kostet das? Gibt es beim Freiwilligen Sozialen Jahr eine Vergütung?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden von der Einsatzstelle übernommen. Einige Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen oder zusätzliche Geldersatzleistungen zahlen. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wie kann ich mich bewerben? Welche Stellen gibt es?

    Das BRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden, die den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Interessenten/Interessentinnen entspricht. Die Mitarbeiter*innen der Regionalstellen des Teams Freiwilligendienste klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Häufig gibt es auch die Möglichkeit einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren. Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst zum 1. September eines Jahres.

    Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der angezeigte Ansprechpartner.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Die Freiwilligendienste des BRK haben eine separate Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf www.freiwilligendienste-brk.de.