alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten
Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d. h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.
Für Ersthelfer im Betrieb werden die Kosten von der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung übernommen.
Wichtig:
Sind Sie bei einer der Unfallkassen oder der Kommunalen Unfallversicherung Bayern versichert, müssen die Kosten vor Kursbeginn beantragt werden und die genehmigte Kostenübernahmeerklärung muss dem Abrechnungsformular beigefügt werden; Sind Sie bei der Berufsgenossenschaft „BGN“ oder der „BGW“ versichert, so müssen Sie dort zeitnah Ihr personalisiertes Anmeldeformular anfordern!